Kindergarten Steg
Information Einschulung
HarmoS-Konkordat / Einschulung in den Kindergarten
Das HarmoS-Konkordat bindet den 2-jährigen Kindergarten in die obligatorische Schulpflicht ein. Die obligatorische Schulzeit besteht neu aus 11 Jahren und der 1. KG wird als 1. Klasse benannt. Der Besuch der 1. Klasse (ehemals 1. KG) ist für alle Kinder obligatorisch. Kinder, welche bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren 4. Geburtstag feiern, treten im Herbst in den Kindergarten ein. Sie sind dann in ihrem 5. Altersjahr. Diese "Einschulung" bedeutet aber nicht, dass der "schulische Unterricht" beginnt. Die ersten beiden Schuljahre bleiben weiterhin "Kindergarten-orientiert".
Die Zuteilung der Kinder in die 2 Kindergartenklassen erfolgt durch die Schule.
Die zukünftigen 1H-Kinder werden jeweils Ende Mai/Anfangs Juni zu einem Schnuppervormittag eingeladen.
Kontakt
Kindergarten StegAndrea Räss
Kirchstrasse 37
3940 Steg
Tel. 078 822 28 09
andrea.raesshunziker@edu.vs.ch
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