
Beglaubigung
Die Unterschrift wird vom Gemeindepräsidenten / von der Gemeindepräsidentin beglaubigt. Sie können sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 027 933 12 70 | gemeinde@steg-hohtenn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzleidienste | 027 933 12 70 | gemeinde@steg-hohtenn.ch |