Brandgefahr - Erinnerung an das allgemeine Feuerverbot im Freien

23. Juli 2026

Trotz der Niederschläge der letzten Tage bleibt die Situation bezüglich der
Brandgefahr im Wallis aufgrund der wiederholten Hitzewellen und des seit
Jahresbeginn kumulierten Niederschlagsdefizits äusserst kritisch. Diese
Realität wird durch die steigende Zahl der Einsätze wegen Brandausbrüchen
bestätigt. Der Kanton Wallis erinnert daher an das allgemeine Feuerverbot und
ruft die Bevölkerung dazu auf, angesichts dieser Gefahr wachsam zu bleiben.

Die aktuelle meteorologische Lage, geprägt durch anhaltende Trockenheit und hohe 
Temperaturen, führt weiterhin zu einer sehr hohen Brandgefahr, insbesondere in 
Wäldern, Wiesen, Gebüschen und Brachflächen. Gemäss der kantonalen 
Gesetzgebung ist es strengstens untersagt, im Freien Feuer zu entfachen, wenn das 
Risiko als hoch oder sehr hoch eingestuft wird. Aus diesem Grund hat das 
Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) am 25. Juni 2026 ein 
allgemeines Feuerverbot erlassen. Angesichts der aktuellen Lage bleibt dieses 
Verbot weiterhin vollumfänglich in Kraft. Die Notwendigkeit seiner Aufrechterhaltung 
wird durch die steigende Anzahl von Einsätzen aufgrund von Brandausbrüchen 
bestätigt.


Allgemeines Verbot und geltende Regeln
Das am 25. Juni 2026 ausgesprochene allgemeine Feuerverbot im Freien bleibt 
somit in Kraft und gilt für das gesamte Gebiet des Kantons. Diese Massnahme 
umfasst insbesondere: das absolute Verbot, Feuer im Wald oder in Waldnähe zu 
entfachen; das Verbot der Verwendung von Barbecues oder Grills im Freien, mit 
Ausnahme von Privatbereichen in Wohn- oder Stadtgebieten. Letztere müssen auf 
einem nicht brennbaren Untergrund (Betonsockel, Steinplatten) stehen, über einen 
Deckel verfügen und einen Abstand von mehr als 10 Metern zu jeglicher brennbaren
Vegetation (Felder, Büsche usw.) bzw. 100 Meter zum Wald aufweisen; das 
allgemeine Verbot aller Feuerwerkskörper, unabhängig von ihrer Kategorie oder 
Grösse. Auch Vorrichtungen vom Typ «Vulkan» sind anlässlich der Feierlichkeiten 
zum 1. August nicht gestattet.


Aufruf zur Wachsamkeit
Angesichts der allgemeinen Lage erinnert der Staat Wallis daran, dass die Situation 
bis zu einem mehrtägigen Dauerregen kritisch bleibt. Kurze Regenschauer und 
Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht massgeblich zu entschärfen. Die 
Bevölkerung wird aufgefordert, absolute Wachsamkeit walten zu lassen und alles zu 
unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete zu schützen.
Die Gemeindeverwaltungen sind für die Umsetzung dieser Massnahmen auf ihrem 
Gebiet gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen verantwortlich. Die 
offiziellen Kontrollorgane melden jeden Zuwiderhandelnden der zuständigen 
Behörde.


Meldungen und Informationen
Jede Feststellung eines Brandausbruchs oder von verdächtigem Rauch muss sofort 
der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Nummer 118 gemeldet werden.
Die Verhaltensregeln und -empfehlungen sowie die aktuelle Situation der 
Waldbrandgefahr sind auf der Website des Staates ersichtlich:
www.vs.ch/fr/web/sfnp/incendi.

Kontaktpersonen
Marie-Claude Noth-Ecoeur, Chefin der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär, 
079 318 67 28 
Jean-Christophe Clivaz, Chef der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, 
079 436 84 39

Website

https://www.vs.ch/fr/web/sfnp/incendiExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Feuerverbot