
Sehr grosse Waldbrandgefahr - Stufe 5 - Kommunales generelles Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft
Die Waldbrandgefahr ist im Kanton erheblich bis sehr gross. Generell sind daher Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.
Gemäss Grundsatzbeschluss der Gemeinderäte von Steg-Hohtenn und Gampel-Bratsch tritt bei Gefahrenstufe 4 "Grosse Gefahr" und Gefahrenstufe 5 "Sehr grosse Gefahr" ein kommunales generelles Feuerverbot in Kraft.
Demnach ist das Entfachen von offenem Feuer und Kohlegrills verboten. Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten Boden und mit der Bereitstellung von Löschmittel mit der gebotenen Vorsicht genutzt werden.
Weitere Informationen: https://www.vs.ch/waldbrandgefahr