Grosse Waldbrandgefahr - Stufe 4 - Kommunales generelles Feuerverbot tritt in Kraft

26. Juni 2025
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist gemäss Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft auf dem Gemeindegebiet von Steg-Hohtenn auf GEFAHRENSTUFE 4 "GROSSE GEFAHR" festgelegt. Beim Umgang mit Feuer ist immer Vorsicht geboten!

Die Waldbrandgefahr ist im Kanton erheblich bis gross. Generell sind daher Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.

Gemäss Grundsatzbeschluss der Gemeinderäte von Steg-Hohtenn und Gampel-Bratsch tritt bei Gefahrenstufe 4 "Grosse Gefahr" ein kommunales generelles Feuerverbot in Kraft.

Demnach ist das Entfachen von offenem Feuer und Kohlegrills verboten. Gas- und Elektrogrills dürfen auf befestigten Boden und mit der Bereitstellung von Löschmittel genutzt werden.

 

Weitere Informationen: https://www.vs.ch/waldbrandgefahr 

Kein Feuer