Unwetter: Unterstützungsangebot der Glückskette über die Gemeinde Steg-Hohtenn

3. Juli 2024
Unterstützungsangebot der Glückskette über die Gemeinde Steg-Hohtenn

Sehr geehrte Bewohner von Steg-Hohtenn

Die Glückskette ist bestürzt über das Ausmass des Unwetters in den letzten Tagen und Wochen in Graubünden, Tessin und dem Wallis und hat in Zusammenarbeit mit der SRG einen Spendenaufruf gestartet, um den Betroffenen zu helfen.

Folgende Formen der finanziellen Unterstützung sind möglich:

1.     Nothilfe

Bei Wohnungsverlust oder plötzlichen materiellen Verlusten kann die Glückskette rasch pauschale Nothilfezahlungen leisten (zum Beispiel für Verpflegung, Unterkunft, Transport oder Kleidung).  

Wenn die Gemeinde solche Bedürfnisse feststellt, kann die Stiftung Soforthilfe für Einzelpersonen oder Familien (bedingungslose Pauschalbeträge zwischen CHF 2’000 und CHF 10’000) aufgrund einer von der Gemeinde erstellten Liste ausrichten. Die Auszahlung erfolgt jeweils wenn möglich über die Gemeinde.

2.      Kosten für Übergangsmassnahmen und Restkosten aufgrund von materiellen Verlusten oder Sachschäden 

Kosten im Zusammenhang mit Übergangsmassnahmen (z. B. Mehrkosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Transportkosten) sowie die Kosten von Sachschäden oder materiellen Verlusten, die nach den Leistungen der Versicherungen und den Beiträgen anderer Hilfsakteure übrig bleiben, können von der Glückskette übernommen werden. Diese Unterstützung wird gewährt, wenn die verbleibenden Kosten die Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen, diese aus eigenen Mitteln zu decken. Im Falle von Arbeitsplatz- oder Einkommensverlusten kann die Glückskette Beratung sowie finanzielle Unterstützung für Personen finanzieren, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und keine staatliche Unterstützung erhalten.

Die Unterstützung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Diese nimmt die Gesuche der betroffenen Personen entgegen, prüft sie und leitet sie an die Glückskette weiter.

Die Abwicklung der Nothilfe gestalten wir so unkompliziert und niederschwellig wie möglich. Auch bezüglich potenzieller Restkosten dürfen Sie sich für eine erste Einschätzung bereits melden. Anfragen können selbstverständlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

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