Brandgefahr - Erinnerung an das allgemeine Feuerverbot im Freien
Trotz der Niederschläge der letzten Tage bleibt die Situation bezüglich der
Brandgefahr im Wallis aufgrund der wiederholten Hitzewellen und des seit
Jahresbeginn kumulierten Niederschlagsdefizits äusserst kritisch. Diese
Realität wird durch die steigende Zahl der Einsätze wegen Brandausbrüchen
bestätigt. Der Kanton Wallis erinnert daher an das allgemeine Feuerverbot und
ruft die Bevölkerung dazu auf, angesichts dieser Gefahr wachsam zu bleiben.
Die aktuelle meteorologische Lage, geprägt durch anhaltende Trockenheit und hohe
Temperaturen, führt weiterhin zu einer sehr hohen Brandgefahr, insbesondere in
Wäldern, Wiesen, Gebüschen und Brachflächen. Gemäss der kantonalen
Gesetzgebung ist es strengstens untersagt, im Freien Feuer zu entfachen, wenn das
Risiko als hoch oder sehr hoch eingestuft wird. Aus diesem Grund hat das
Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) am 25. Juni 2026 ein
allgemeines Feuerverbot erlassen. Angesichts der aktuellen Lage bleibt dieses
Verbot weiterhin vollumfänglich in Kraft. Die Notwendigkeit seiner Aufrechterhaltung
wird durch die steigende Anzahl von Einsätzen aufgrund von Brandausbrüchen
bestätigt.
Allgemeines Verbot und geltende Regeln
Das am 25. Juni 2026 ausgesprochene allgemeine Feuerverbot im Freien bleibt
somit in Kraft und gilt für das gesamte Gebiet des Kantons. Diese Massnahme
umfasst insbesondere: das absolute Verbot, Feuer im Wald oder in Waldnähe zu
entfachen; das Verbot der Verwendung von Barbecues oder Grills im Freien, mit
Ausnahme von Privatbereichen in Wohn- oder Stadtgebieten. Letztere müssen auf
einem nicht brennbaren Untergrund (Betonsockel, Steinplatten) stehen, über einen
Deckel verfügen und einen Abstand von mehr als 10 Metern zu jeglicher brennbaren
Vegetation (Felder, Büsche usw.) bzw. 100 Meter zum Wald aufweisen; das
allgemeine Verbot aller Feuerwerkskörper, unabhängig von ihrer Kategorie oder
Grösse. Auch Vorrichtungen vom Typ «Vulkan» sind anlässlich der Feierlichkeiten
zum 1. August nicht gestattet.
Aufruf zur Wachsamkeit
Angesichts der allgemeinen Lage erinnert der Staat Wallis daran, dass die Situation
bis zu einem mehrtägigen Dauerregen kritisch bleibt. Kurze Regenschauer und
Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht massgeblich zu entschärfen. Die
Bevölkerung wird aufgefordert, absolute Wachsamkeit walten zu lassen und alles zu
unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete zu schützen.
Die Gemeindeverwaltungen sind für die Umsetzung dieser Massnahmen auf ihrem
Gebiet gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen verantwortlich. Die
offiziellen Kontrollorgane melden jeden Zuwiderhandelnden der zuständigen
Behörde.
Meldungen und Informationen
Jede Feststellung eines Brandausbruchs oder von verdächtigem Rauch muss sofort
der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Nummer 118 gemeldet werden.
Die Verhaltensregeln und -empfehlungen sowie die aktuelle Situation der
Waldbrandgefahr sind auf der Website des Staates ersichtlich:
www.vs.ch/fr/web/sfnp/incendi.
Kontaktpersonen
Marie-Claude Noth-Ecoeur, Chefin der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär,
079 318 67 28
Jean-Christophe Clivaz, Chef der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft,
079 436 84 39
Website
https://www.vs.ch/fr/web/sfnp/incendiExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.