27. April 2026
Bei der Gemeindekanzlei Steg liegt ab dem 27. April 2026 folgendes Projekt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Bauprojekt
Öffentliche Auflage Strukturverbesserungsprojekt - Neubau Ökonomiegebäude für Schafe                                         

Gesuchsteller
PG Räss/Ritler vertr. d. Räss Bernhard
Wohnsitz:
Bahnhofstrasse  3
3940 Steg                             

Projektverfasser
Architektur Curcio GmbH
Wohnsitz:
Kantonsstrasse  55
3930 Visp                             

Plan Nr. / Parzellen Nr.
Plan Nr.16, 2 / Parzellen Nr. 4713, 4712                             

im Orte genannt
Lowine                             

Grundeigentümer
Burgergemeinde Steg-Hohtenn
Wohnsitz:
Kirchstrasse  37
3940 Steg                             

Koordinaten
2'625'481 / 1'129'286                             

Zone
Gewerbezone

 

Rechtsmittel / Einsichtnahme

In Anwendung von Artikel 17 der Verordnung vom 20. Juni 2007 über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kVLw) liegt im Einvernehmen mit der Dienststelle für Landwirtschaft, Amt für Strukturverbesserungen, das Bauprojekt des nachgenannten Vorhabens zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Mit der öffentlichen Auflage des Bauprojektes wird auch das Verfahren für die Erteilung der bau- und raumplanungsrechtlichen Bewilligung eingeleitet.

Auflageakten:

Projektpläne und Bericht für den Neubau Ökonomiegebäude für Schafe in Steg

Umgebung / Infrastruktur

Auflagefrist: Montag, den 27. April 2026 bis Dienstag, den 26. Mai 2026

Auflageort: Das gesamte Dossier, bestehend aus den für die Projektgenehmigung erforderlichen Dokumenten, kann während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei von Steg-Hohtenn und beim Amt für Strukturverbesserungen während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen: Einsprachen sind schriftlich und begründet innert einer Frist von 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung, d.h. bis spätestens am 26. Mai 2026 (Datum Poststempel) mit eingeschriebenem Brief, begründet und im Doppel an das Departement für Volkswirtschaft und Bildung, Amt für Strukturverbesserungen, Postfach 621, 1951 Châteauneuf/Sitten, zu richten. In den Einsprachen ist darzulegen, welche Projektbereiche und Spezialgesetze Gegenstand der Einsprache bilden.

Besondere Gesetzgebung: Das Vorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Die Einsprachelegitimation der Organisationen richtet sich nach Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG).

 

Steg-Hohtenn, den 24. April 2026                                                                                               

Die Gemeindeverwaltung

              

Kontaktstelle
Canton du Valais - Service de l'agriculture, Kanton Wallis - Dienststelle für Landwirtschaft
Avenue Maurice-Troillet 260
1950 Sion                             

Frist
30 Tage
Ablauf der Frist: 26.05.2026