Jeder Hundehalter, der seinen Wohnsitz im Wallis hat oder sich im Wallis mehr als drei Monate im Jahr aufhält, muss die Hundesteuer bis zum 31. März des laufenden Jahres bezahlt haben. Die Hundesteuer beträgt CHF 150.00 pro Hund.

Die Hundebesitzer erhalten im Januar die Rechnung für die Begleichung der Hundesteuer. 

Es ist weiterhin Ihre Pflicht als Hundehalter eine aktuelle Haftpflichtversicherung abzuschliessen und die entsprechende Bescheinigung jährlich bis 31. März bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen, dies ist auch per Postzustellung oder E-Mail möglich.

Falls der Hund zu einer der 12 verbotenen Rassen gehört, muss eine Haltebewilligung des kantonalen Veterinäramtes abgegeben werden.

Hundehalter sind verpflichtet, die Daten bei der eidg. Heimtierdatenbank AMICUS aktuell zu halten. Adressänderungen, Todesfall, Halterwechsel etc. sind zu melden an:

AMICUS Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. +41 84 877 71 00 / info@amicus.ch

Teils Meldungen können über die Gemeinde oder den Tierarzt gemeldet werden.

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