Die Burgschaften unserer Gemeinden

Die Burgergemeinden sind eine schweizerische Besonderheit. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich Personen an, die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht in der (Burger-)gemeinde besitzen. Die Burgergemeinde ist zu unterscheiden von der Einwohnergemeinde (politische Gemeinde). Mit der Zunahme der Mobilität seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben die Burgergemeiden immer mehr an Bedeutung verloren.

Burgerrechte und -pflichten

Die Burgergemeinden verwalten ihre Burgergüter. Burgerrechte sind meist Nutzungsrechte (Güterbewirtschaftung) sowie Anrechte auf Burgerholz. Die gesetzliche Grundlage der Burgergemeinden bilden das Gesetz über die Burgerschaften vom 28. Juni 1989 sowie das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004. In beiden Burgergemeinden ist ein Burgerreglement (siehe unten angefügt) in Kraft. Der Burgerrat setzt sich in beiden Gemeinden aus den amtierenden Gemeinderäten zusammen, dh. jeder Gemeinderat ist zugleich auch Burgerrat. Traditionsgemäss übernimmt der Vizepräsident der Einwohnergemeinde Steg-Hohtenn das Amt des Burgerverwalters.


Burgerrat
Astrid Hutter, Burgerpräsidentin
Damian Zengaffinen, Burgerverwalter
Peter Imsand, Burgerrat
Noemie Kalbermatter, Burgerrätin
Bernhard Bregy, Burgerrat

Schreiber
Zenklusen Diego

Burgerkommission
Michel Kalbermatter
Johann Baptist Räss
Bregy Beat
Thomas Imboden
Ulrich Kalbermatter
Brenner Andreas
Imboden Denis

Hüter
André Imboden
Hans-Peter Mussmann
Roberta Bregy
Leonie Providoli
Andreas Brenner
Jasmine Holzer

Burgerhaus von Steg erbaut 1727

 

 

 

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