Erhebliche Waldbrandgefahr - Stufe 3 - Aufhebung kommunales Feuerverbot
Die aktuelle Waldbrandgefahr ist gemäss Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft auf dem Gemeindegebiet von Steg-Hohtenn auf GEFAHRENSTUFE 3 "ERHEBLICH" festgelegt. Beim Umgang mit Feuer ist immer Vorsicht geboten!
Die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet wurde durch die kantonalen Dienststellen heruntergestuft.
Daher wird das kommunale generelle Feuerverbot aufgehoben.
Waldbrände bleiben gefährlich für Mensch und Tier und können an Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, zu jeder Zeit die nötigen vorbeugenden Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.
Grosse Wachsamkeit ist wichtig
Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an den hierfür von den Gemeinden bezeichneten oder an offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden (z.B. Grill und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam. Wer einen Waldbrand bemerkt, muss umgehend Alarm geben und die Feuermeldestelle (Tel. 118) benachrichtigen.
Verbrennen von Abfällen ist das ganze Jahr verboten
Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr wieder zunehmen sollte, kann der Kanton ein Feuerverbot erlassen.