Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter oder telefonisch abmelden. Wir benötigen das genaue Wegzugsdatum und Ihre neue Adresse.
Ihren Heimatschein senden wir dann eingeschrieben an die neue Wohngemeinde.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, kommen Sie bitte mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter vorbei.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 027 933 12 70 | gemeinde@steg-hohtenn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzleidienste | 027 933 12 70 | gemeinde@steg-hohtenn.ch |