AktuellesBetriebsbewilligung: Kummer SandraIn Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Steg-Hohtenn dem Publikum zur Kenntnis, dass nachfolgendes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes eingereicht wurde:
Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an die Gemeinde zu richten.
Datum der Neuigkeit 7. Aug. 2020
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